Die Kursgebühr richtet sich nach der wöchentlichen Stundenzahl.
Alle Ferien sind gleich den Schulferien in Hessen und sind honorarpflichtig.
(Jedoch werden nach Absprache auch in den Schulferien Kurse angeboten.)
Bei Nichtteilnahme am Unterricht, ohne Verschulden der Tanzschule, kann keine Beitrags-Rückerstattung erfolgen.
Die Stunden die während der Schulferien ausfallen können, wenn möglich, nach vorheriger Absprache, auf besonderen Wunsch nachgeholt werden.
Die Kursgebühr ist im Voraus bar oder per Überweisung bzw. Dauerauftrag jeweils zum Ersten eines Monats zu entrichten.
Eine Kündigung ist jederzeit zum Ende des darauf folgenden Monats möglich, hat jedoch schriftlich zu erfolgen.
Auf dem Weg zur Tanzschule wird von der Tanzschule keine Haftung übernommen.
Eine Haftung der Tanzschule für Schäden, die sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin in den Räumen der Tanzschule zuzieht, ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind vorsätzliche oder grobfahrlässig von Mitarbeitern der Tanzschule verursachte Schäden.
Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, sowie für Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftung Übernommen.
Die Einteilung der Teilnehmer erfolgt in Leistungsgruppen. Es kann daher der Fall sein, dass es zweckmäßig ist, eine neue Gruppeneinteilung vorzunehmen. Änderungen werden mit den Betroffenen einvernehmlich abgestimmt.
Die Tanzschule behält sich vor, dem Teilnehmer / der Teilnehmerin bei Fehlverhalten zu kündigen.
Im Rahmen eines reibungslosen Ablaufs wird darum gebeten, sich 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in den Räumen der Tanzschule einzufinden.